Änderung der Anrechnung ausländischer Steuern nach dem Einkommenssteuergesetz gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgetragenen Beanstandungen bei der Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beseitigen, und welche Lösungsmöglichkeiten erwägt die Bundesregierung diesbezüglich (bitte mit Begründung)?