Änderung der Angaben zum Projekt B 51 Westumfahrung Trier in der überarbeiteten Version des Projektinformationssystems PRINS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso wurden die Angaben zum Projekt B 51, Westumfahrung Trier, auch in der überarbeiteten Version des Projektinformationssystems PRINS nicht geändert, obwohl die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/8630) eingeräumt hat, dass das im PRINS angegebene Datum für den Planfeststellungsbeschluss falsch und der Beschluss selbst nicht rechtskräftig ist, und wieso ist die Umweltbetroffenheit des Vorhabens weiterhin nicht als "mittel" ausgewiesen, obwohl die Bundesregierung in der oben genannten Antwort erklärt hat, dass "die dem damaligen Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Unterlagen zur umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung vor Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens aktualisiert werden" und die Bundesregierung die Beurteilung des Bundesverkehrswegeplans 2003 teilt, dass die Westumfahrung Trier ein hohes ökologisches Risiko aufweist?