Änderung beim Katastrophenschutz vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe in Fukushima
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Nuklearkatastrophe in Fukushima/Japan und der Neupositionierung der Bundeskanzlerin hinsichtlich der generellen Bewertung der Risiken der Nutzung der Atomtechnologie, nicht auch für erforderlich, bei den bestehenden Plänen für Nuklearkatastrophen, bei der Planung ihrer Koordinierungsverantwortung gemäß ihren Aufgaben sowie im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung beim Katastrophenschutz grundlegende Veränderungen anzuregen bzw. vorzunehmen, und wenn ja, welche Veränderungen sind hier konkret in Planung?