Änderung baurechtlicher Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unterstützt die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des § 246 des Baugesetzbuches (BauGB; Bundesratsdrucksache 616/19), um den Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen über drei weitere Jahre mehr Flexibilität einzuräumen, und wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um solche Kommunen, die von einem Rückbau von Unterkünften im Außenbereich betroffen wären, die zugleich aber über keine Ausweichmöglichkeiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen verfügen, zu unterstützen?