Anbauzulassung für die Sojabohne 40-3-2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA vorgelegte „scientific opinion“ zur Sicherheit der gentechnisch veränderten, glyphosattoleranten Roundup-Ready-Sojabohne 40-3-2 für den Anbau in Europa (EFSA Journal 2012; 10(6):2753) vor dem Hintergrund der vom Bundesamt für Naturschutz und der EFSA selbst festgestellten Risiken wie der unerwünschten Selektion glyphosatresistenter Beikräuter und deren Folgewirkungen und im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit und Kontrolle der von der EFSA für notwendig erachteten vorbeugenden Managementmaßnahmen – wie z. B. weite Fruchtfolgen, reduzierter Herbizideinsatz während der Vegetationsphase, mechanische Beikrautregulierung und Untersaaten/Zwischenfrüchte in der landwirtschaftlichen Praxis –, und wie wird sich die Bundesregierung bei der für den 8. Oktober 2012 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit vorgesehenen Abstimmung über die Anbauzulassung der Sojabohne 40-3-2 verhalten?