Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen gesundheitlichen Vorteilen gentechnisch veränderter Pflanzen begründet das Bundesministerium für Gesundheit seine Zustimmung zur Anbauzulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie 1507 bzw. die Ablehnung des in Frage 37 genannten aktuellen Vorschlags zur Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG?