Anbaumenge von Cannabis für medizinische Zwecke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso sieht die Bundesregierung bei der erneuten Ausschreibung des Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken lediglich eine jährliche Anbaumenge von 2 600 kg vor (vgl. Antwort zu Frage 9, Bundestagsdrucksache 19/4095), obwohl im ersten Halbjahr 2018 die Importmenge bereits über 1 600 kg betrug (vgl. Antwort zu Frage 94, Bundestagsdrucksache 19/4173) und damit absehbar ist, dass die geplante Anbaumenge nach meiner Auffassung den Jahresbedarf nicht abdecken kann?