Analyse des § 26 Nr. 8 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchem Ergebnis hat eine Analyse des § 26 Nummer 8 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung (EGZPO) – vor dem Hintergrund, dass die Verlängerungen der Regelung des § 26 Nummer 8 EGZPO auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit der Intention erfolgte, die Belastungssituation des Bundesgerichtshofs zu untersuchen und sodann gesetzgeberisch tätig zu werden – stattgefunden, und welcher Zeitraum ist beleuchtet worden?