An russische Staatsangehörige ausgestellte Visa seit März 2022
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Visa nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden seit März 2022 in der Russischen Föderation bzw. auch in Drittstaaten an russische Staatsangehörige ausgestellt (bitte nach Monaten sowie zwischen Kernpersonen und Familienangehörigen differenzieren), und aus welchem Grund wird die Vergabe von Visa nach § 22 AufenthG an Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, Oppositionelle und Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen den Krieg gestellt haben, an das Vorhandensein eines Deutschlandbezugs geknüpft (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.russischerangriffskrieg-russen-koennen-auf-raschere-aufnahme-in-deutschland-hoffen.34123c9e-dccf-44bc-9ec4-745d98c10734.html) vor dem Hintergrund, dass dies nach meiner Kenntnis zur Folge hat, dass es nach Bekanntwerden der Einigung zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Auswärtigen Amt zur schnelleren Aufnahme russischer Oppositioneller (vgl. ebd.) zu einer Reihe von Ablehnungen von Visumanträgen kam, weil die Betreffenden keinen solchen Deutschlandbezug nachweisen konnten, wie mir Geflüchtete aus Russland berichteten?