An der Erarbeitung einer Liste von Nachrüstanforderungen an Atomkraftwerke beteiligte behörden-externe Sachverständige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das BMU außer den auf Bundestagsdrucksache 17/3088 (Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 18 und 19) genannten Sachverständigen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit auch noch andere behördenexterne Sachverständige in die Erarbeitung der fünfseitigen Nachrüstliste mit dem Titel „Sicherheitstechnische Anforderungen/ Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ einbezogen – sei es im Rahmen der Arbeitsgruppe oder auf anderem Wege, und falls ja, inwiefern geschah dies (also welche Sachverständigen wurden wie einbezogen)?