Amtshilfe von Soldaten der Bundeswehr für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen Meldungen in den Medien zu, nach denen aktive Soldaten der Bundeswehr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "ausgeliehen" werden sollen, um dort "Personalien und Dokumente" von Flüchtlingen zu überprüfen und ihnen Fingerabdrücke "im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung" abzunehmen (Neues Deutschland, 6. Dezember 2013), und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?