Amtsbezüge der aus dem Bundestag ausgeschiedenen Parlamentarischen Staatssekretäre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage erhalten die neun bisherigen Parlamentarischen Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre, die mit Beginn der 18. Wahlperiode aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden sind, weiterhin ihre Amtsbezüge, obwohl das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (§ 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – ParlStG) die Amtsdauer wie folgt regelt: "Das Amtsverhältnis eines Parlamentarischen Staatssekretärs endet mit dem Ende des Amtsverhältnisses, im Falle des Artikels 69 Abs. 3 des Grundgesetzes mit dem Ende der Geschäftsführung des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung. Es endet, wenn er Mitglied des Bundestages ist, auch mit dem Ausscheiden des Parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Deutschen Bundestag, nicht jedoch mit dem Ende der Wahlperiode nach Artikel 39 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes", und wie begründet die geschäftsführende Bundesregierung diese Vorgehensweise?