Amt eines/einer Menschenrechtsbeauftragten des Deutschen Bundestages und Einrichtung eines beratenden Gremiums "Rat für Menschenrechte" (G-SIG: 13011660)
Einrichtung des Amts eines Menschenrechtsbeauftragten, Rat für Menschenrechte als von gesellschaftlichen Gruppen gewähltes, vom Parlament bestätigtes Beratergremium, Aufgaben: Förderung der Menschenrechte in Deutschland und international, Erstattung eines Menschenrechtsberichts, Bearbeitung von Beschwerden, Vorschläge für gesetzliche Regelungen, Vetorecht bei umstrittenen Gesetzesentscheidungen u.a.m.