Amnestie für Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung bei Messungen mit nicht geeichten Zählern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Summe in Euro würde den betreffenden Unternehmen durch eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Aussicht gestellte Amnestie (energate messenger, Ausgabe vom 24. April 2018), im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung bei Messungen mit nicht geeichten Zählern, erlassen, und wie werden diese Mindereinnahmen ggf. gegenfinanziert?