Altschulden in der Landwirtschaft der neuen Länder (G-SIG: 13010294)
Erlaß eines Teils der Altschulden einschließlich aufgelaufener Zinsen für alle mit Altschulden belasteten landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern, die mit der zuständigen Gläubigerbank eine Rangrücktrittsvereinbarung getroffen haben, unter der Voraussetzung der Tilgung eines festgelegten Teils der Schulden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, spätestens bis zum 31.12.1998, Festlegung von Ausgleichsforderungen gegen den Ausgleichsfonds für den Teil der Altschulden einschließlich Zinsen, der durch die Tilgung nicht gedeckt wird, in der Arbeitsanweisung gegenüber der Gläubigerbank