Altölverordnung (AltölV) (G-SIG: 11021133)
Umsetzung von EG-Recht in nationales Recht. Bestimmung aufarbeitbarer Altöle und der dafür zugelassenen Verfahren, Festlegung von Grenzwerten für Schadstoffe, insbesondere PCB und Halogene, und von Bestimmungsverfahren. Verbot der Beimischung von gefährlichen Abfällen und Gebot zur getrennten Entsorgung von PCB; Kennzeichnungsvorschriften für Motoren- und Getriebeöle und Festlegung der Pflichten für Vertreiber