Altfallregelungen für vor 2004 als betriebliche Altersversorgung abgeschlossene Direktversicherungsverträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, Altfallregelungen für vor 2004 als betriebliche Altersversorgung abgeschlossene Direktversicherungsverträge einzuführen, die ausschließlich von den abhängig beschäftigten Versicherten bespart worden sind, um die Belastungen dieser Versicherten zu verringern, und wie hoch ist die Zahl dieser Versicherten?