Altersteilzeit fortentwickeln (G-SIG: 16011806)
Beibehaltung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren, der Altersgrenze von 62 Jahren bei langjähriger Versicherung sowie der Möglichkeit eines abschlagfreien Renteneintritts nach 40 Versicherungsjahren; Einrichtung bzw. Erhaltung flexibler Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr: Fortführung bestehender Altersteilzeitregelungen über 2009 hinaus, Förderung der Altersteilzeit durch Unterstützung der Stellenwiederbesetzungen aus Mitteln der BA; Erleichterung des abschlagsfreien Zugangs zu Erwerbsminderungsrenten <p> </p>