Altersgrenze für den Bezug ukrainischer Renten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab welchem Alter ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bezug einer ukrainischen Rente möglich, und erhalten Bezieher ukrainischer Renten, die noch nicht die deutsche Regelaltersgrenze erreicht haben, ergänzend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem SGB XII, wenn das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreichend ist, und wenn ja, müssen diese Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und wenn nicht, mit welcher Begründung müssen diese Personen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?