Altersfeststellung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 bis 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden Ausländer, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Bundesgebiet um Asyl oder einen anderen Schutzstatus ersucht haben, zur Klärung ihres tatsächlichen Alters medizinischen Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 6 AufenthG unterzogen? <br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde zur Klärung des tatsächlichen Alters von Ausländern, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Bundesgebiet um Asyl oder einen anderen Schutzstatus ersucht haben, die qualifizierte Inaugenscheinnahme angewandt? <br /> <br /> Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2015 bekannt, in denen die Minderjährigkeit von Flüchtlingen, die ihnen nach qualifizierter Inaugenscheinnahme attestiert wurde, später in irgendeiner Form (beispielsweise durch Wiederauffinden offizieller Ausweisdokumente, medizinische Untersuchungen oder Mitteilung der Herkunftsländer) widerlegt wurde?