Altersbestimmung von Asylsuchenden bei Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, bei Minderjährigen von einer Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen abzusehen, sicher, dass es sich tatsächlich um Minderjährige handelt, und wenn ja, wie, und wird hierbei einzig die Eigenauskunft des Asylsuchenden über dessen Lebensalter herangezogen?