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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-249882

Alternative zu Amalgam in der zahnärztlichen Versorgung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist, vor dem Hintergrund, dass seit dem Urteil vom 8. September 1993 des Bundessozialgerichtes (Aktenzeichen: 14a RKn 7/92) und dem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung am 1. Januar 2004 (siehe www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RLZ_Behandlung_2006-03-01.pdf) Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht mehr verpflichtet sind, Dentalamalgam als Füllungsmaterial für die Regelversorgung anzubieten, sowie vor dem Hintergrund, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, welche die Verwendung von Amalgam ablehnen, eine zuzahlungsfreie Alternative anbieten müssen (siehe www.kzvlb.de/fileadmin/user_upload/Seiteninhalte/Recht_u._Vertraege/Pruef_Beratungsstelle/Amalgam.pdf), die Haltung der Bundesregierung dazu, dass Patientinnen und Patienten von Zahnärztinnen und Zahnärzten Alternativmaterialien zu Amalgam als zuzahlungsfreie Alternative nach meiner Auffassung vorenthalten werden?