Alternative Vorgehensweisen bei verspätetem Inkrafttreten der Wirtschaftsabkommen EPA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche alternativen Vorgehensweisen der Europäischen Union werden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Rat und Kommission diskutiert für den Fall, dass die drei Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit dem südlichen, östlichen und westlichen Afrika nicht vor dem 1. Oktober 2016 in Kraft sind oder vorläufig angewandt werden und damit einige afrikanische Länder den präferenziellen Zugang zum Markt der EU verlieren würden, und für welches Vorgehen setzt die Bundesregierung sich ein?