Alternative Unternehmensstandorte zu Mauritius für die KfW-Bankengruppe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, für die KfW-Bankengruppe alternative Standorte zu Mauritius zu prüfen, welches von der EU-Kommission als Drittland mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft wurde, und was sind die bisherigen Ergebnisse der Gremiensitzungen der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), die zumindest 39 Beteiligungen in Mauritius hält, zum Umgang mit diesen Beteiligungen und dem Standort Mauritius generell (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 40, Plenarprotokoll 19/194, S. 24553 A)?