Alternative Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 in Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche „andere[n] ebenso wirksame[n] Maßnahmen“ fallen beispielhaft unter § 3 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV, Bearbeitungsstand: 20. Januar 2021, 15:34 Uhr), welcher die Anforderung an die Arbeitgeber aus § 3 Absatz 1 Satz 1 Corona-ArbSchV aufhebt, medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn die Anforderungen an die Raumbelegung aus § 2 Corona-ArbSchV nicht eingehalten werden können, wozu jedoch laut § 2 Corona-ArbSchV bereits „Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen“ zählen?