Alternative Arbeitsstätten für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose und Entlohnungsform hinsichtlich der Einführung des Mindestlohns
Originaltext der Frage(n):<br /> Sind der Bundesregierung die Pläne der Vereinigung der Kommunalpolitiker des SPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen sowie der ostdeutschen SPD-Bundestagsabgeordneten, wonach schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose als Assistenten in Kitas, Altenheimen und Schulen oder im Tankstellenservice arbeiten sollten, bekannt (Quelle: B.Z. vom 12. Oktober 2014 unter www.bz-berlin.de/deutschland/hartz-iv-empfaenger-sollen-in-kitas-jobben), und wie werden diese dort eingeschätzt?<br /> Welche Qualifikationen müssten die Langzeitarbeitslosen aus Sicht der Bundesregierung für die o. g. Tätigkeiten vorweisen oder zusätzlich erwerben?<br /> Welche Form der Entlohnung sähe eine solche Regelung für die Langzeitarbeitslosen vor dem Hintergrund der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes vor?