alpha-Aktivität der seit 1992 in Lubmin in die Ostsee eingeleiteten radioaktiven Abwässer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die α-Aktivität und zugehörigen Radionuklide der am Standort Lubmin (Kraftwerksblöcke Greifswald KGR und Zwischenlager Nord ZLN) seit 1992 in die Ostsee eingeleiteten radioaktiven Abwässer (vgl. hierzu die in der Schriftlichen Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 17/1342 enthaltenen Angaben zur β- und γ-Aktivität; bitte differenzierte Darlegung wie in der Schriftlichen Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 17/1342), und welche Regelungen, insbesondere welche Grenzwerte, für die α-Aktivität dieser Abwässer enthalten die betreffenden Genehmigungen?