Allgemeine Vorruhestandsregelung ab dem 55. Lebensjahr (G-SIG: 12010406)
Vorlage einer gesetzlichen Regelung zur Ermöglichung eines Vorruhestands ab dem 55. Lebensjahr für alle Arbeitnehmer unter Einschluß der Beamten, Altersübergangsgeld in Höhe von 75 v.H. des Nettoeinkommens, Inkrafttreten 1996