Allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen einführen
Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen von 130 km/h zum 1. Januar 2020
Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen von 130 km/h zum 1. Januar 2020