Alleinerziehende entlasten - Umgangsmehrbedarf anerkennen
Auflösung des Konstrukts der "temporären Bedarfsgemeinschaft" im SGB II und finanzielle Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs bei getrennt lebenden Elternteilen im SGB-II-Bezug: Anspruch auf vollen Regelsatz des Kindes für den alleinerziehenden und halben Regelsatz für den umgangsberechtigten Elternteil, Annahme der Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Haushalten betr. Kosten der Unterkunft und Heizung