Akzeptanz des Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft die Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti) zu, dass der dgti-Ergänzungsausweis von "sämtlichen Innenministerien", also auch vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, als Ausweispapier "akzeptiert" wird, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht diese Akzeptanz (dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/)?