Aktualisierung des Elektronischen Medikationsplans beim Arzt bzw. Apotheker ab 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass eine Realisierung des gesetzlichen Anspruchs auf Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans beim Arzt oder Apotheker ab dem ersten Quartal 2019 möglich ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/849), und wenn nicht, worauf ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Verzögerung zurückzuführen?