Aktualisierung der Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen zu Sprachnachweisen beim Ehegattennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es zu erklären, dass bis heute (Online-Recherche am 5. Januar 2021) kein einziges der von mir benannten Merkblätter bzw. Online-Informationen der deutschen Auslandsvertretungen zu Sprachnachweisen beim Ehegattennachzug korrigiert, ergänzt, aktualisiert oder richtig gestellt wurde (es finden sich sogar immer noch Verweise auf einen völlig veralteten und falschen Informationsflyer des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF – aus dem Jahr 2013), obwohl ich mit Schreiben vom 24. September 2020 an die Staatssekretärin Antje Leendertse ganz konkret auf diesbezügliche Fehler und Lücken hingewiesen und die Bundesregierung am 22. Oktober 2020 erklärt hatte, diese Hinweise seien zum Anlass genommen worden, den Auslandsvertretungen eine Muster-Sprachregelung zur Verfügung zu stellen und den BAMF-Flyer zu überarbeiten, zudem sei die diesbezügliche Überarbeitung des Visumhandbuchs abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/23605, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 30, S. 35 f.; schon zuvor wurde am 1. September 2020 zugesichert, Hinweisen auf unzutreffende Informationen würde nachgegangen und "gegebenenfalls erforderliche Korrekturen schnellstmöglich" vorgenommen; Bundestagsdrucksache 19/22089, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 42, S. 35 f.), und warum werden offenbar nachzugswillige Ehegatten immer noch nicht sichtbar (insbesondere im Internet) darauf hingewiesen, dass von Deutschnachweisen beim Ehegattennachzug im Wege einer Härtefallprüfung abgesehen werden kann und dass insbesondere aufgrund der aktuellen Beschränkungen infolge der Pandemie hiervon großzügiger und schneller Gebrauch gemacht werden soll (Bundestagsdrucksache 19/25159, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 57, S. 41 f., bitte ausführen), was angesichts eines Rückgangs des Ehegattennachzugs um etwa ein Drittel (Bundestagsdrucksache 19/24921, Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 45, S. 34 f.) meines Erachtens dringend erforderlich wäre?