Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode
Unterzeichnung internationaler Abkommen mit Regelungen zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention, internationale Kooperation, Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, Begleiter der Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung, Teilnahme von behinderten Menschen bzw. von Behindertenverbänden, behindertenpolitische Themen als Gegenstand offizieller Gespräche, Förderung der Internationalen Zusammenarbeit von Behindertenorganisationen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)