Aktivitäten auf bilateraler und europäischer Ebene gegen Zwangsumsiedlungen von Roma
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung auf bilateraler und europäischer Ebene gegen Zwangsumsiedlungen von Roma, insbesondere angesichts der jüngsten Vorfälle von Zwangsumsiedlungen in der polnischen Stadt Wrocław (der Kulturhauptstadt Europas 2016), in der am Vortag des 71. Jahrestages der Liquidation des sog. Zigeunerlagers im deutschen Vernichtungslager Auschwitz die Räumung einer bewohnten Roma-Siedlung durchgeführt wurde (vgl. "Miasto zlikwidowało koczowisko" in Gazeta Wyborcza vom 22. Juli 2015), um auf die volle Inklusion und Integration der Roma in die europäische Gesellschaft einzuwirken, auch angesichts der Bekräftigung des Rates der EU, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union gemeinsam für die Integration der Roma verantwortlich sind, die Integration der Roma fest im politischen Entscheidungsprozess der EU verankert sein soll (KOM/2010/0133) und die diskriminatorische Praxis von Zwangsumsiedlungen von Roma eine Verletzung elementarer internationaler Menschenrechtsstandards darstellt (vgl. UNHabitat-Report, 2005, S. 75) und mit Artikel 11 Absatz 1 des UN-Sozialpakts unvereinbar ist (vgl. General Comment Nr. 4, 1991)?