Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik umsetzen - Qualifizierung ausweiten und Arbeitslosenversicherung stärken
Ausweitung aktiver Leistungen zur beruflichen Weiterbildung in Verbindung mit individuellem Rechtsanspruch für Beschäftigte sowie für Leistungsbeziehende nach SGB II und III, Einführung eines Zuschusses zum ALG I und II für Leistungsberechtigte in Weiterbildung, Rechtsanspruch auf Weiterbildung in Teilzeit für erziehende und pflegende Personen, Entfristung der Erfolgsprämien für bestandene Prüfungen; Mitbestimmungsrechte der Personal- und Betriebsräte; Stärkung der Arbeitslosenversicherung: Verzicht auf Absenkung des Beitragssatzes zugunsten von Leistungsverbesserungen, Verlängerung der Rahmenfrist von 2 auf 3 Jahre, Erweiterung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Abschaffung von Sanktionen und Sperrzeiten; Regelungen für eine unabhängige Begleitforschung; Streichen der Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose