Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und Bewertung des Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 zur Reform der Eingliederungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Innerhalb welcher Frist plant die Bundesregierung die Erstellung des im Koalitionsvertrag angekündigten Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, und wie soll die Erstellung dieses Dokumentes mit Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände konkret inhaltlich vorbereitet werden?<br /> <br /> Welche Politikfelder und konkrete gesetzliche Reformvorhaben sind der Bundesregierung schon jetzt bekannt, die in einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Erwähnung finden werden, und wird sie den Vorschlag der Behindertenselbshilfe sowie der Wohlfahrtsverbände aufgreifen, ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabeleistungsgesetz zu schaffen?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2009 zur Reform der Eingliederungshilfe, und wie schätzt die Bundesregierung die Aussichten auf Einigung mit den Ländern sowie ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren in 2010 ein?