Aktionärsrechte stärken und Vertragsfreiheit achten
Keine gesetzliche Begrenzung der Gesamtbezüge und Abfindungen von Vorstandsmitgliedern, zeitnahe Vorlage des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie mit Änderung des Aktiengesetzes betr. Verbindlichkeit des Votums der Hauptversammlung über die vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungspolitik für die Vorstandsmitglieder