Ahndung von Unterbrechungen eines Verbands durch übrigen Verkehr als Ordnungswidrigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden Verstöße gegen § 27 Absatz 2 2. Halbsatz der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Unterbrechung eines Verbands durch übrigen Verkehr) als Ordnungswidrigkeit geahndet bzw. mit einem Bußgeld belegt, und wenn nein, plant die Bundesregierung, dies zu ändern?