Administration der Qualitätssicherung von Krankenhäusern über Cloud-Dienste
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein zu, dass die Qualitätssicherung von Krankenhäusern immer auch fallbezogen arbeitet, damit personenbezogene Daten enthält und ihre Administration aus Gründen des Datenschutzes, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialrechts nicht über Cloud-Dienste, wie etwa Microsoft Office 365 durchgeführt werden darf (vgl. www.apfelnews.de/2014/07/ 08/cloud-dienste-wie-sich-hacker-mit-einpaar-klicks-den-zugang-zu-unserer-onlineidentitaet-verschaffen-koennen-doku/ und www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Exclusiv-im-Ersten-Zugriff-Wenn-das-Ne/Das-Erste/ Video?documentID=22263876)? </p>