Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (G-SIG: 16019297)
<span style="font-weight: bold;">Inhalt:</span> Regelung der Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung vorrangig in Selbstverwaltung der Wirtschaft, Erhebung einer Berufsausbildungsabgabe im Falle eines zu geringen Angebots an Ausbildungsplätzen, Einrichtung eines bundesweiten Berufsausbildungsfonds zur Einziehung und Verwaltung der Mittel;<br /> Einfügung eines neuen Abschnittes 9 (§§ 52 a bis 52 e), "Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung", in das Berufsbildungsgesetz<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Nebenschlagwörter:</span> Betriebliche Berufsausbildung/Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung * Bildungsfinanzierung/Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung * Ausbildungsplatzabgabe/Erhebung einer Berufsausbildungsabgabe * Ausbildungsplatz/Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes