Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Ausweitung der Mindestschutzbestimmungen auf Praktikanten, Stärkung von Praktika als Lernverhältnis durch obligatorische Vertragsniederschrift und Ausbildungsplan, kein weiterer Missbrauch von Praktika zur Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse;<br /> Änderung § 26 Berufsbildungsgesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.