Achtes Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
Anhebung des Wehrsoldes/Grenzschutzsoldes in allen Soldgruppen um DM 1,00; Erhöhung der besonderen Zuwendung ("Weihnachtsgeld") von DM 185,00 auf DM 215,00; entsprechende Regelung für Zivildienstleistende