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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-35932

Achtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Stage enactedUpdated 17d ago

Anpassung des Gesetzes an die gewandelten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung: Verlängerung der Überprüfungsmöglichkeiten bis zum 31. Dezember 2019, Rücknahme von Einschränkungen betr. überprüfbarer Personenkreises im Öffentlichen Dienst, Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten insbes. für Wissenschaft und Forschung sowie Opferangehörige; Neugestaltung der Rechtsgrundlage für Gebührenerhebung und Auslagenerhebung;<br /> Änderung versch. §§ Stasi-Unterlagen-Gesetz<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Präzisierung des vorgesehenen erweiterten Zugangsrechts für Angehörige sowie der Verschwiegenheitspflicht von Beiratsmitgliedern, zusätzliche Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises auf den gehobenen Dienst bei Leitungsfunktion sowie sämtliche Beschäftigte von Aufarbeitungseinrichtungen, Beschäftigungsverbot für ehem. MfS-Angehörige beim BStU mit Versetzung der derzeit Beschäftigten unter Zumutbarkeit im Einzelfall;<br /> Erneute Änderung §§ 15, 20 und 21, zusätzliche Änderung §§ 37 und 39 sowie Einfügung § 37a Stasi-Unterlagen-Gesetz