Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (G-SIG: 13020613)
<b>Inhalt:</b> Anhebung der Renten wegen Contergan-Schadensfällen um linear 8 v.H. ab 1.7.1997; Änderung § 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Es entstehen jährliche Mehrkosten von etwa 1,960 Mio DM. Die Belastungen fallen 1997 teilweise und ab 1998 vollständig dem Bund zu. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Contergangeschädigter/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte * Rentenanpassung/Rentenerhöhung für Contergangeschädigte