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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-176865

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (G-SIG: 11020102)

Stage withdrawnUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 24.6.1986 (BVerfGE 72, 330ff) zum bundesstaatlichen Finanzausgleich Siehe auch D05 und D14 <br><br><b>Inhalt:</b> Neuregelung des Länderfinanzausgleichs mit Rückwirkung zum 1.1.1987; volle Einbeziehung der Steuereinnahmen der Gemeinden in die Berechnung der Ausgleichsleistungen; Abzug der Sozialhilfeausgaben und der Sonderbelastungen der vier Küstenländer aus der Unterhaltung der Seehäfen; Neuverteilung der Bundesergänzungszuweisungen nach Maßgabe der regionalen Arbeitslosenquote sowie nach einem am Länderdurchschnitt orientierten Fehlbetragsschlüssel; Änderung der Umsatzsteuerverteilung, Heraufsetzung des Länderanteils von 35 auf 36 v.H., Herabsetzung des Bundesanteils von 65 auf 64 v.H. für die Jahre 1988 und 1989; Regelung des Nachteilsausgleichs für die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen durch eine Pauschalabgeltung; Änderung verschiedener §§ des Finanzausgleichsgesetzes. Im Verhältnis der Einnahmen zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander kommt es zu Verschiebungen. Für den Bund entstehen durch die veränderte Verteilung des Umsatzsteueraufkommens Mindereinnahmen von 1,230 Mrd DM in 1988 und 1,288 Mrd DM in 1989, durch den Nachteilsausgleich Mehrausgaben von 175 Mio DM in 1987 und 100 Mio DM in 1988. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Ergänzungszuweisung an Bundesländer/Neuverteilung der Bundesergänzungszuweisungen * Umsatzsteuer/Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern * Sozialhilfe/ Berücksichtigung der Sozialhilfeausgaben beim Länderfinanzausgleich * Seehafen/Belastungen der vier Küstenländer aus der Unterhaltung der Seehäfen * Arbeitslosigkeit/Berücksichtigung der Arbeitslosenquote bei den Bundesergänzungszuweisungen * Bremen, Land/ Nachteilsausgleich für das Land Bremen * Nordrhein-Westfalen, Land/ Nachteilsausgleich für NRW * Finanzausgleich zwischen den Ländern/ Nachteilsausgleich für die Länder Bremen und Nordrhein-Westfalen * Gemeindefinanzen/Einbeziehung der Steuereinnahmen der Gemeinden in den Finanzausgleich