Achtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
<span>Umstellung des vorläufigen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil am Umsatzsteueraufkommen auf einen endgültigen, fortschreibungsfähigen und bundeseinheitlichen Schlüssel ab Januar 2009, grundlegende Neugestaltung der Schlüsselmerkmale, Anpassung von Übermittlungsregelungen an das Dritte Buch Sozialgesetzbuch;<br /> Änderung §§ 3 und 5a bis 5d Gemeindefinanzreformgesetz sowie § 1 Gesetz über Steuerstatistiken, § 17 Finanzausgleichsgesetz und § 282a Drittes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Redaktionelle Klarstellung und Anpassung in § 5c Gemeindefinanzreformgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Umstellungsverpflichtung im Gemeindefinanzreformgesetz</span>