Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
Ermöglichung des Radverkehrs durch Bau von Betriebswegen auf Brücken von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Verknüpfung kommunaler Radverkehrsnetze;<br /> Änderung § 3 Bundesfernstraßengesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Titeländerung (eingebracht als: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes); Ausbau des Mobilfunknetzes entlang von Bundesfernstraßen, Übertragung von Befugnissen für die Festlegung von Gebühren für das Anwohnerparken auf die Länder, Zugriff auf das Fahrzeug-Zentralregister zur Bearbeitung von Anträgen zur Förderung des Erwerbs von Elektrofahrzeugen, Verlängerung der Mautbefreiung für LNG-Fahrzeuge, Präzisierung des Umfangs der Aufgabenübertragung an das Fernstraßen-Bundesamt;<br /> Änderung versch. §§ von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Verordnungsermächtigung