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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155319

Achtes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (G-SIG: 12020729)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch D13, E01, E02, E07, E08, E09, E10 und E12 <br><br><b>Inhalt:</b> Schaffung der Basis für die administrative Umstellung der auf EU- Ebene in Vorbereitung befindlichen Harmonisierung der Exportkontrolle von zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual- use-Gütern): Begründung der Zuständigkeit des Bundesausfuhramtes, Genehmigungen auch nach einer künftigen EG-Verordnung zu erteilen, sowie der Zuständigkeit der zur Kontrolle nach dem Außenwirtschaftsgesetz verantwortlichen Behörden, auch die Einhaltung von EG-Verordnungen im Außenwirtschaftsrecht zu überwachen, Fortgeltung einer Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gegenüber Personen, bei denen der Verdacht bevorstehender illegaler Ausfuhren besteht, bis zum 31.12.1996, Regelung der Übermittlung personenbezogener Daten aus laufenden Strafverfahren über Rüstungsexportvergehen an die zuständigen Bundesministerien, Erweiterung des Datenaustauschs zwischen Bundesausfuhramt und anderen, mit der Exportkontrolle von sensitiven Waren befaßten Behörden, Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen einschränkende Anordnungen des Bundeswirtschaftsministers nach § 2 Abs. 2 Außenwirtschaftsgesetz, Anpassung von Begriffsbestimmungen an den Binnenmarkt und an EG-Zollrecht, Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Einführung neuer Meldepflichten über die Ein- und Ausfuhr bestimmter Kriegswaffen für entsprechende Mitteilungen an das Waffenregister der Vereinten Nationen; Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, Einfügung eines § 12a und Änderung des § 22 Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung des vorgesehenen Informationsaustauschs über anhängige Strafverfahren (künftige allgemeine Regelung in Ergänzung der Strafprozeßordnung) u.a.m. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rechtsangleichung in den EG/Harmonisierung der Exportkontrolle von Dual-use-Gütern * Rüstungsausfuhr/Harmonisierung der Exportkontrolle von Dual-use-Gütern * Bundesausfuhramt/Zuständigkeit des Bundesausfuhramtes für Exportgenehmigungen von Dual-use-Gütern nach EG-Regelung * Grundgesetz: Art.10/Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses bei Verdacht auf illegale Rüstungsausfuhr * Datenübertragung/Erweiterung der Übermittlung personenbezogener Daten aus laufenden Strafverfahren über Rüstungsexportvergehen * Strafverfolgung/Erweiterung der Übermittlung personenbezogener Daten aus laufenden Strafverfahren über Rüstungsexportvergehen * Kriegswaffenkontrollgesetz/Einfügung § 12a, Änderung § 22 KWKG betr. Export von Dual-use-Gütern * Vereinte Nationen/Mitteilung über den Außenhandel mit bestimmten Kriegswaffen an das UN-Waffenregister