Achter Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs.2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) (G-SIG: 10003576)
Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, zunehmende Berücksichtigung des Datenschutzes in der Gesetzgebung, Beratungstätigkeit des Datenschutzbeauftragten, Datenschutzkontrollen bei Behörden und anderen Verwaltungsstellen, Datenschutz im Bereich der Sicherheitsbehörden, Entwürfe zu den Sicherheitsgesetzen, Umsetzung von Empfehlungen aus früheren Tätigkeitsberichten